Stand 1.Januar 2007

1. Angebote, Vertragsabschlüsse

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und Angebote. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dieses schriftlich bestätigen. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Käufers decken, gelten die sich deckenden Klauseln. Sämtliche Nebenabreden mit unseren vor Ort tätigen Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung.

2. Preise, Preisänderungen

Es gelten die Preise, die am Tag des Vertragsabschlusses vereinbart wurden. Preise im online-shop oder auf unserer homepage gelten vorbehaltlich der Erhöhung der Preise durch Hersteller oder Lieferanten. Bei Verträgen, bei denen eine mehr als 4-wöchige Ausführungs- oder Lieferzeit vereinbart wurde, behalten wir uns vor, bei maßgeblicher Änderung von Rohstoffpreisen, Löhnen oder sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen den Kauf- bez.. Ausführungs- oder Lieferpreis angemessen zu erhöhen. Der Preis für die Lieferung oder Leistung ist zahlbar netto ohne Abzüge. Wir haben unbedingten Anspruch auf Berichtigung offensichtlicher Schreib- u. Rechenfehler.

3. Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt bankübliche Fälligkeitszinsen, mindestens jedoch 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweis bleibt vorbehalten.

4. Vertragsabschluß, Lieferung, Ausführung

Kaufverträge und Dienstleistungen sind nur wirksam nach unserer schriftlichen Bestätigung.
Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Auftragsbestätigung mit deren Datum, frühestens nach Klärung aller für die Ausführung des Auftrages erheblichen Fragen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, - auch innerhalb des Verzuges -, die Lieferung oder Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Ablaufzeit hinauszuschieben. Ist die Lieferung, Ausführung oder Leistung durch den vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrage ganz oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Der höheren Gewalt stehen Streik, rechtmäßige Aussperrung, Aus- u. Einfuhrverbote, Rohstoff- u. Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes, Ausfall von Maschinen und Anlagen, Störungen des Transportes und der Anfahrt und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumutbar oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten.
Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern oder ausführen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei Dienstleistungen gilt der Auftraggeber als Käufer.
Wir sind berechtigt, die Ausführung des Vertrages zu verweigern:
- solange der Käufer sich mit der Ab- oder Annahme einer Lieferung oder Leistung oder mit einer Zahlung aus irgend einem Vertrag im Rückstand befindet.
- bei negativer Nachricht über die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers.
- bei versperrten oder nur schwer zugänglichen Anfahrts- u. Transportwegen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unserer bestehenden Forderungen unser Eigentum. Bei Bezahlung von Wechseln und Schecks bleibt die Ware unser Eigentum bis zu deren Einlösung. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nicht berechtigt.

6. Gewährleistung

- Bei Ausführungen und Dienstleistungen sind Mängel unmittelbar nach Auftragsausführung anzuzeigen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig angezeigt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß ausgeführt.
- Bei Warenlieferungen sind Mängel, die offensichtlich sind, innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich bei uns anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Bei einer begründeten Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht durchgeführt werden kann, kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer uns die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen verweigert oder der Käufer behauptete Mängel ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst behebt oder durch Dritte beheben läßt.
Die Entsorgung von Recyclingabfall, Staub und Altmaterial wird von uns nicht übernommen.

7. Haftung

Wir übernehmen keine Haftung für Warenlieferungen oder Dienstleistungen von Dritten, die von uns vermittelt oder beauftragt werden.
Der Verkäufer oder Auftragsausführende haftet für Schäden aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder aus Verzug nur dann, wenn diese durch ein Verhalten seiner vertretungsberechtigten Personen oder seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschadet der Regelung nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB. Die Haftungsbeschränkung besteht nicht, soweit eine Zusicherung nach §§ 463,480 Abs. 2, 635 BGB von unserer Seite den Schutz des Käufers vor Mangelfolgeschäden bezweckt. Soweit wir unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt haben, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Kann der Auftrag aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers, oder Dritten, die im Namen des Auftraggebers tätig sind, nicht durchgeführt werden, oder ist die Durchführung unzumutbar, haftet der Auftraggeber für entstandene Kosten.

8. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Augsburg/Bobingen.