Allgemeine
Ausführungs-, Verkaufs- u. Lieferbedingungen (AGB)
Stand 1.Januar 2007
1. Angebote,
Vertragsabschlüsse
Die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen,
Leistungen und Angebote. Abweichungen von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dieses schriftlich bestätigen.
Den Einkaufsbedingungen
des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt,
wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Soweit sich unsere Geschäftsbedingungen mit den Bedingungen des Käufers decken,
gelten die sich deckenden Klauseln. Sämtliche Nebenabreden mit unseren vor Ort
tätigen Mitarbeitern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung.
2. Preise,
Preisänderungen
Es gelten die Preise,
die am Tag des Vertragsabschlusses vereinbart wurden. Preise im online-shop
oder auf unserer homepage gelten vorbehaltlich der Erhöhung der Preise durch
Hersteller oder Lieferanten.
Bei Verträgen, bei
denen eine mehr als 4-wöchige Ausführungs- oder Lieferzeit vereinbart wurde,
behalten wir uns vor, bei maßgeblicher Änderung von Rohstoffpreisen, Löhnen
oder sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen den Kauf- bez.. Ausführungs- oder
Lieferpreis angemessen zu erhöhen. Der Preis für die Lieferung oder Leistung
ist zahlbar netto ohne Abzüge.
Wir haben unbedingten
Anspruch auf Berichtigung offensichtlicher Schreib- u. Rechenfehler.
3. Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug
werden Verzugszinsen mit 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
berechnet. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt bankübliche
Fälligkeitszinsen, mindestens jedoch 3% über dem Bundesbankdiskontsatz, zu
berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens gegen Nachweis bleibt
vorbehalten.
4. Vertragsabschluß,
Lieferung, Ausführung
Kaufverträge und Dienstleistungen
sind nur wirksam nach unserer schriftlichen Bestätigung.
Lieferfristen beginnen
mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Auftragsbestätigung mit deren Datum,
frühestens nach Klärung aller für die Ausführung des Auftrages erheblichen
Fragen.
Ereignisse höherer
Gewalt berechtigen uns, - auch innerhalb des Verzuges -, die Lieferung oder
Ausführung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Ablaufzeit
hinauszuschieben. Ist die Lieferung, Ausführung oder Leistung durch den
vorgenannten Umstand unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrage ganz
oder teilweise zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen
ausgeschlossen.
Der höheren Gewalt
stehen Streik, rechtmäßige Aussperrung, Aus- u. Einfuhrverbote, Rohstoff- u.
Energiemangel, Feuer, erhebliche Störungen des Betriebes, Ausfall von Maschinen
und Anlagen, Störungen des Transportes und der Anfahrt und von uns nicht zu
vertretende Umstände gleich, die uns die Lieferung oder Ausführung unzumutbar
oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unserem
Vorlieferanten oder einem ihrer Unterlieferer eintreten.
Der Käufer kann von uns
die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist
liefern oder ausführen wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten. Bei Dienstleistungen gilt der Auftraggeber als Käufer.
Wir sind berechtigt,
die Ausführung des Vertrages zu verweigern:
-solange der Käufer
sich mit der Ab- oder Annahme einer Lieferung oder Leistung oder mit einer Zahlung
aus irgend einem Vertrag im
Rückstand befindet.
-bei negativer
Nachricht über die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers.
-bei versperrten oder
nur schwer zugänglichen Anfahrts- u. Transportwegen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur
völligen Bezahlung unserer bestehenden Forderungen unser Eigentum. Bei
Bezahlung von Wechseln und Schecks bleibt die Ware unser Eigentum bis zu deren
Einlösung. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nicht
berechtigt.
6. Gewährleistung
-Bei Ausführungen und
Dienstleistungen sind Mängel unmittelbar nach Auftragsausführung anzuzeigen.
Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig angezeigt, gilt der Auftrag als
ordnungsgemäß ausgeführt.
-Bei Warenlieferungen
sind Mängel, die offensichtlich sind, innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
schriftlich bei uns anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu rügen. Wird die Mängelrüge nicht
rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Bei einer begründeten
Mängelrüge sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer
angemessenen Frist berechtigt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
nicht durchgeführt werden kann, kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung
des Kaufpreises oder eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer uns die Durchführung von
Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen verweigert oder der Käufer
behauptete Mängel ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst behebt oder durch
Dritte beheben läßt.
Die Entsorgung von
Recyclingabfall, Staub und Altmaterial wird von uns nicht übernommen.
7. Haftung
Wir übernehmen keine
Haftung für Warenlieferungen oder Dienstleistungen von Dritten, die von uns
vermittelt oder beauftragt werden.
Der Verkäufer oder
Auftragsausführende haftet für Schäden aus unerlaubter Handlung, Verschulden
bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der
Leistungserbringung oder aus Verzug nur dann, wenn diese durch ein Verhalten
seiner vertretungsberechtigten Personen oder seiner Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschadet der Regelung
nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Die
Haftungsbeschränkung besteht nicht, soweit eine Zusicherung nach §§ 463,480
Abs. 2, 635 BGB von unserer Seite den Schutz des Käufers vor Mangelfolgeschäden
bezweckt.
Soweit wir unsere
Haftung ausgeschlossen oder begrenzt haben, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
Kann der Auftrag
aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers, oder Dritten, die im Namen des
Auftraggebers tätig sind, nicht durchgeführt werden, oder ist die Durchführung
unzumutbar, haftet der Auftraggeber für entstandene Kosten.
8. Gerichtsstand
Allgemeiner
Gerichtsstand ist bei allen aus
dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten Augsburg/Bobingen.